Präambel
Die DENTEC Labor Lang GmbH, Anton Ehrenfriedstraße 6, 2020 Hollabrunn, Firmenbuchnummer: FN 250967 w (in der Folge die „DENTEC“), unterstützt Zahnärzte (in der Folge „Kunde“) dabei, die Kommunikation zwischen dem Zahnarzt und der DENTEC zu vereinfachen. ConfiyaSmile ist eine Eingabemaske, welche die Bestellung von Zahnersatz (in der Folge „Waren“) vereinfacht.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) behandeln den Erwerb von Waren über die Plattform ConfiyaSmile. Bei den Kunden handelt es sich um Unternehmer (Zahnärzte) im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG. Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht. Sämtliche Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.
Geltungsbereich
Diese AGB regeln den entgeltlichen Erwerb von Waren über die Plattform ConfiyaSmile. Die AGB gelangen mit deren Akzeptanz durch den Kunden zur Anwendung. Diese AGB verdrängen etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kundens. Diese AGB können vom Kunden für den Zweck der Online-Bestellung auf seinem Computer/Endgerät dauerhaft gespeichert und/oder ausgedruckt werden.
Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.
Nutzungsvoraussetzungen
Angebot und Vertragsabschluss
Zahlungsmodalitäten
Die in ConfiyaSmile angeführten Preise verstehen sich in EUR. Es gelten jeweils die im Bestellzeitpunkt angeführten Beträge. Die DENTEC informiert den Kunden nochmals über die Preise, Steuern und Versandkosten in der Bestellzusammenfassung vor dem Abschluss der Bestellung. Die von der DENTEC akzeptierten Zahlungsmethoden sind in ConfiyaSmile angeführt. Näher Informationen zur Zahlung und Versand können ConfiyaSmile entnommen werden.
Die Zahlung erfolgt im Voraus.
Die Forderungen der DENTEC werden mit Rechnungslegung fällig. Sofern die Forderungen nicht binnen sieben Tagen bezahlt werden, wird die DENTEC 9,2 % über dem aktuellen Basiszinssatz pro Jahr an gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit verlangen (gemäß § 456 UGB). Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die der DENTEC entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Für ein Mahnschreiben kann ein Ersatz von EUR 40,00 verrechnet werden (gemäß § 458 UGB).
Reklamationen
Die DENTEC bittet – unbeschadet etwaiger Gewährleistungsrechte – den Kunden darum, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und die DENTEC hiervon in Kenntnis zu setzen.
Datenschutz und Bewahrung von Geschäfts- u. Betriebsgeheimnissen
Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweiligen erforderlichen Geschäftspartner ist im zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Ausmaß erlaubt (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO). Ansonsten ist die DENTEC dazu verpflichtet, über die mit dem Geschäft in Zusammenhang stehenden Umstände und Daten, in deren Kenntnis sie aufgrund der vorliegenden Geschäftsbeziehung gelangte, Verschwiegenheit zu bewahren und insbesondere das Datengeheimnis einzuhalten. Diese Verpflichtungen zum Daten- und Geschäftsgeheimnis gelten auch über das Vertragsverhältnis hinaus.
Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können der Datenschutzerklärung entnommen werden.
Beziehung von Erfüllungsgehilfen
DENTEC kann sich für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag Erfüllungsgehilfen bedienen.
Leistungsstörung
DENTEC ist nicht verantwortlich, falls sie ihren Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis aufgrund von Umständen, die nicht von ihr oder einem Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, nicht nachkommen kann. Dies gilt unter anderem für die mangelnde Verfügbarkeit von Energie oder Telekommunikationsdienstleistungen sowie aufgrund höherer Gewalt.
Eigentumsvorbehalt
Alle von DENTEC gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in deren Eigentum. Eine Veräußerung der Waren vom Kunden an einen Dritten vor deren vollständiger Bezahlung bedarf vorab einer Zustimmung der DENTEC.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), so ist DENTEC dazu berechtigt, die Ware entweder einzulagern, wofür eine angemessene Lagegebühr pro angefangenem Kalenderjahr in Rechnung gestellt werden kann, oder auf Kosten und Gefahr des Kundens gerichtlich zu hinterlegen.
Haftungs und Gewährleistung
Eine Haftung der DENTEC für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Haftung der DENTEC ist der Höhe nach beschränkt auf gewöhnlich vorhersehbare Schäden. Etwaige Mängel sind – unter Berücksichtigung von bestehenden Mängelrügeobliegenheiten – binnen 6 Monaten ab Abnahme geltend zu machen. Schadenersatzansprüche verjähren nach einem Jahr ab Entgegennahme der Ware. DENTEC haftet nicht für einen entgangenen Gewinn des Kundens. Die hier getroffenen Haftungsbeschränkungen gelten auch für etwaige eingesetzte Erfüllungsgehilfen. Es liegt in der Verantwortung des Kundens, dass die Daten seiner Kunden (Patienten) rechtskonform, insbesondere im Sinne der DSGVO, verarbeitet werden. DENTEC trifft hierfür keine Verantwortung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die DENTEC jene Zahnfarbe schuldet, die vom Kunden bestellt wurde. Wird diese vom Patienten
nicht akzeptiert, begründet dies keine Rücknahmepflicht der DENTEC.
Gerichtsstand, anwendbares Recht und Streitschlichtung
Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde und gilt dieses als vereinbart. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie von Verweisungsnormen ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht für den Bezirk Hollabrunn, Österreich.
Sonstiges
Falls ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche wirksame Bedingung ersetzt werden, die dem aus der Vereinbarung erkennbaren Willen beider Vertragsparteien wirtschaftlich möglichst nahekommt. DENTEC empfiehlt dem Kunden diese AGB dauerhaft zu speichern.